Immobilienrecht
ANWALT IMMOBILIENRECHT
Ihre Ansprüche durchsetzen
- Jahrelange Erfahrung im Bank- und Immobilienfinanzierungsrecht
- Unverbindliche Ersteinschätzung – schnell und unkompliziert
- Beratung per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail
Als Anwalt für Immobilienrecht begleiten wir Sie in genau diesen Situationen. Immobilien sind für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, auf kompetente rechtliche Begleitung zu setzen, wenn Probleme auftreten.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche klar zu benennen, rechtlich zu bewerten und konsequent durchzusetzen – außergerichtlich wann immer möglich, gerichtlich wenn notwendig. Dabei bringen wir langjährige Erfahrung in Immobilienfinanzierungen, Kaufvertragsstreitigkeiten und der Auseinandersetzung mit Banken mit.
Sie müssen nicht allein durch diesen Prozess. Wir stehen Ihnen mit klaren Einschätzungen, transparenter Kommunikation und echter Lösungsorientierung zur Seite.
Ihre Ansprüche durchsetzen
Rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Beratung bei fehlgeschlagenen Immobilienfinanzierungen
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln
Rückabwicklung/Anfechtung von Immobilienkaufverträgen
Vorfälligkeitsentschädigung – Überprüfung und Rückforderung
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz
Beratung bei Kreditkündigungen durch die Bank
Rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen
Ein Immobilienkaufvertrag ist ein komplexes Dokument. Viele Klauseln sind für Laien schwer verständlich – und manche davon können im Streitfall erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag auf problematische Regelungen, unklare Formulierungen und rechtliche Risiken, bevor Sie unterschreiben. So schaffen wir Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten. Wenn Änderungen notwendig sind, unterstützen wir Sie bei der Verhandlung mit der Gegenseite. Unser Ziel ist, dass Sie mit einem Vertrag abschließen, der Ihre Interessen wirklich schützt.
Beratung bei fehlgeschlagenen Immobilienfinanzierungen
Manchmal läuft eine Immobilienfinanzierung nicht wie geplant. Die Bank verweigert die Auszahlung, Zinsbindungen enden zu einem ungünstigen Zeitpunkt, oder vereinbarte Konditionen werden nicht eingehalten. Wir analysieren Ihre Vertragssituation sorgfältig und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir die typischen Streitpunkte zwischen Kreditinstituten und Kreditnehmern sehr genau. Wir führen Verhandlungen mit der Bank – und wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch gerichtlich.
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln
Baumängel können nach dem Erwerb einer Immobilie zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Ob Feuchtigkeitsschäden, mangelhafte Bauausführung oder verschwiegene Defekte – Sie haben als Käufer Rechte. Wir prüfen, ob Gewährleistungsansprüche gegen Verkäufer, Bauträger oder ausführende Handwerker bestehen. Dabei beziehen wir bei Bedarf technische Sachverständige aus unserem Netzwerk ein, um Mängel professionell dokumentieren zu lassen. Unser Ziel ist eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – sei es durch Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.
Rückabwicklung/Anfechtung von Immobilienkaufverträgen
Immobilienkaufverträge können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten oder rückabgewickelt werden. Folgende Gründe kommen in Betracht:Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Verschwiegene Mängel wie Schimmelbefall, Feuchtigkeitsschäden, drohende Zwangsversteigerung oder bekannte Altlasten begründen ein Anfechtungsrecht.Sachmängelhaftung & Rücktritt (§§ 434, 437 BGB): Erhebliche Mängel, die nicht ordnungsgemäß offenbart wurden, können trotz Gewährleistungsausschluss einen Rücktritt rechtfertigen.Irrtum über wesentliche Eigenschaften (§ 119 BGB): Falsche Vorstellungen über Baujahr, Wohnfläche, Bebaubarkeit oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen können zur Anfechtung berechtigen.Falschberatung durch Makler oder Notar: Fehlerhafte Aufklärung, unvollständige Notarbelehrungen oder fehlerhafte Exposéangaben können Schadensersatzansprüche begründen.Wucher & Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Grob überhöhte Kaufpreise im Missverhältnis zum Verkehrswert können die Nichtigkeit des gesamten Vertrags begründen.
Vorfälligkeitsentschädigung – Überprüfung und Rückforderung
Wenn Sie ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen, verlangen Banken häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist jedoch nicht immer in der geforderten Höhe berechtigt. Manche Banken berechnen diese Entschädigung fehlerhaft oder auf Basis unzulässiger Klauseln. Wir prüfen die Berechnung Ihrer Bank mit der nötigen Fachkenntnis. Wenn die Forderung überhöht oder unberechtigt ist, fordern wir den zu viel gezahlten Betrag für Sie zurück.
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz
Wenn mehrere Erben eine Immobilie geerbt haben, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über Nutzung, Verkauf oder Verwaltung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte innerhalb der Erbengemeinschaft zu klären und durchzusetzen. Kommt keine Einigung zustande, begleiten wir Sie durch ein Teilungsversteigerungsverfahren. Dabei verbinden wir unsere erbrechtliche Kompetenz mit unserer Erfahrung im Bank- und Immobilienrecht – ein Vorteil, der in diesen oft vielschichtigen Fällen besonders wertvoll ist.
Rechtliche Begleitung bei Grundstücksstreitigkeiten
Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen, Wegerechte, Nachbarrechte oder eingetragene Dienstbarkeiten können belastend und langwierig sein. Wir analysieren die Grundbuchsituation und die relevanten rechtlichen Grundlagen. Auf dieser Basis entwickeln wir mit Ihnen eine klare Strategie für die Auseinandersetzung mit Nachbarn, Behörden oder anderen Beteiligten. Unser Anspruch ist dabei immer: eine Lösung finden, die für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und rechtlich dauerhaft trägt.
Beratung bei Kreditkündigungen durch die Bank
Kündigt eine Bank einen Immobilienkredit, steht viel auf dem Spiel. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist – denn Banken sind dabei an strenge Voraussetzungen gebunden. Gleichzeitig suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen: Kann das Verhältnis zur Bank normalisiert werden? Gibt es eine Möglichkeit zur Umschuldung? Wir nehmen bei Bedarf auch an persönlichen Bankgesprächen teil und setzen uns direkt für Ihre Interessen ein.
Prüfung und Anfechtung von Darlehensverträgen
Nicht jeder Darlehensvertrag, der für eine Immobilie abgeschlossen wurde, ist rechtlich einwandfrei. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unzulässige Gebühren oder intransparente Klauseln können dazu führen, dass ein Vertrag anfechtbar ist oder Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Wir analysieren Ihren Vertrag sorgfältig und erklären Ihnen verständlich, welche rechtlichen Optionen Sie haben. In vielen Fällen können durch eine erfolgreiche Anfechtung erhebliche finanzielle Vorteile erzielt werden.
Unsere Kanzlei
Wir arbeiten eng mit einem breiten Netzwerk aus Notaren, Steuerberatern und Sachverständigen zusammen, das wir bei Bedarf für unsere Mandanten einsetzen. Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, dass der wirtschaftliche Mehrwert für unsere Mandanten positiv ist – wir beraten Sie daher immer auch mit Blick auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Verfahrens.
Viele unserer Mandanten kommen über persönliche Empfehlungen oder aufgrund unserer zahlreichen positiven Bewertungen zu uns. Das bestätigt uns darin, dass unsere Arbeitsweise – seriös, lösungsorientiert und mandantenorientiert – den Unterschied macht. Der Mandant steht für uns im Mittelpunkt – das ist keine Floskel, sondern gelebte Praxis.
Ihre Vorteile
Schnittstellenkompetenz Bank- und Immobilienrecht: Immobilienstreitigkeiten haben fast immer eine bank- oder finanzrechtliche Dimension. Hier bringen wir eine Tiefe an Wissen mit, die für den Ausgang Ihres Falls entscheidend sein kann.
Netzwerk zu relevanten Fachleuten: Wir arbeiten mit Notaren, Sachverständigen und Steuerberatern zusammen. Bei komplexen Fällen ziehen wir die richtigen Fachleute hinzu.
Transparente Kommunikation: Sie wissen jederzeit, was wir für Sie tun und wie Ihr Fall steht. Keine langen Wartezeiten, keine Überraschungen.
Digitale Mandantenbetreuung: Egal ob Hamburg, München oder Berlin – wir betreuen Sie vollständig auf digitalem Weg. Persönliche Termine in Stuttgart sind möglich, aber kein Muss.
Unverbindliche Ersteinschätzung: Sie können sich völlig unverbindlich an uns wenden. Wir prüfen Ihre Situation und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung.
Häufig gestellte Fragen
Unverbindliche Ersteinschätzung
- Sie schildern uns Ihre Situation – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular. In einem ersten Gespräch hören wir zu und geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Lage.
Individuelle Beratung und Strategie
- Wir analysieren Ihre Unterlagen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine rechtliche Strategie. Die Beratung findet statt, wie es für Sie am besten passt: per Telefon, Videokonferenz oder persönlich.
Konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte
- Wir handeln in Ihrem Interesse – außergerichtlich durch Verhandlungen mit der Gegenseite oder gerichtlich, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Sie werden regelmäßig über den Stand Ihres Falles informiert. Unsere Kommunikation ist klar, transparent und verständlich.
Das sagen unsere Mandanten über uns
Immobilienkauf
Wir wurden beim Kauf unserer Immobilie umfassend beraten. Alle Risiken wurden klar benannt, der Vertrag sorgfältig geprüft. Sehr strukturierte und verständliche Arbeit.
14.01.2026Google
Hofübergabe
Bei der Übergabe unseres landwirtschaftlichen Betriebs hat uns die Kanzlei kompetent begleitet — steuerliche und erbrechtliche Fragen wurden gemeinsam gedacht.
03.11.2025Klare Empfehlung
Schnelle Rückmeldung, klare Einschätzung, faire Kostenaufstellung. Genau so wünscht man sich anwaltliche Beratung.
22.09.2025
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte
- Fachanwälte für Immobilienrecht
- Über 1.300 geprüfte Bewertungen
- Kurzfristige Termine
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