Fälle von Erbschleicherei und von Vollmachtsmissbrauch treten häufig im Umfeld von älteren Menschen auf, die pflegebedürftig und einsam sind. Sie werden gezielt von Dritten beeinflusst – oft aus dem Familienkreis oder dem Umfeld von Pflege und Betreuung. In anderen Fällen treten plötzlich fremde Personen im engsten Umfeld der betroffenen Personen auf und bieten ihre Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie dem Einkaufen von Lebensmitteln oder Arztbesuchen an.
Schleichend wird dabei das Vertrauen eines älteren Menschen gewonnen und systematisch versucht, frühere intakte Beziehungen zu Familie und Freunde zu zerstören. Die vorwiegend älteren Menschen werden regelrecht isoliert, Angehörige abgewimmelt. Zudem schüren die unseriösen Personen Ängste. So wird beispielsweise behauptet, die Familie sei nur am Erbe interessiert und wolle die pflegebedürftige Person ins Heim abschieben. Am Ende wird eine Generalvollmacht gefordert, mit der das private Vermögen abgeschöpft werden kann.
Oder die Täter erschleichen sich Testamente oder Erbverträge, um Zugriff auf das Vermögen der Betroffenen zu erhalten. Angehörige merken meist erst nach dem Tod, dass sie enterbt oder um das Erbe gebracht wurden. Werden diese gesetzlichen Erben durch ein erschlichenes Testament ganz oder teilweise von der Erbfolge ausgeschlossen, bleibt ihnen allenfalls der Pflichtteil. Gegebenenfalls ist aber im Erbfall bereits kein Vermögen mehr vorhanden, da es aufgrund von Bevollmächtigungen und Schenkungen schon zu Lebzeiten „geplündert“ wurde.