Verwaltungsrecht

NOVEMBERHILFE ANWALT

Professionelle Unterstützung bei ungerechtfertigten Rückforderungen der Corona-Novemberhilfe

  • Umfassende Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen und Verwaltungsrecht
  • Erfolgreiche Vertretung gegenüber Bewilligungsstellen
  • Digitale Beratung per Videokonferenz, Telefon und E-Mail möglich

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie eine Rückforderung der Novemberhilfe erhalten, obwohl Sie die Hilfe rechtmäßig beantragt haben? Fühlen Sie sich von der Bewilligungsstelle ungerecht behandelt?

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Corona-Hilfsprogramme waren komplex und viele Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, sich gegen Rückforderungsbescheide zu wehren. Wir kennen die rechtlichen Fallstricke und die Argumentationslinien der Bewilligungsstellen genau.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verwaltungsrecht und unserer besonderen Kompetenz bei Corona-Hilfsprogrammen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, entwickeln eine individuelle Strategie und vertreten Ihre Interessen konsequent. Dabei arbeiten wir transparent, kommunizieren klar und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Viele Rückforderungen lassen sich erfolgreich abwehren oder zumindest reduzieren. Lassen Sie nicht zu, dass ungerechtfertigte Forderungen Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Wir kämpfen für Ihr Recht.

Leistungen

01

Prüfung von Rückforderungsbescheiden der Novemberhilfe

02

Widerspruch und Einspruch gegen Rückforderungen

03

Vertretung gegenüber Bewilligungsstellen

04

Verhandlungen mit Behörden und Ministerien

05

Klage vor Verwaltungsgerichten

06

Beratung zu Ratenzahlungsvereinbarungen

07

Durchsetzung noch nicht ausgezahlter Hilfen

08

Rechtliche Begleitung bei Prüfverfahren

Detaillierte Leistungsbeschreibung

01

Prüfung von Rückforderungsbescheiden der Novemberhilfe

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, prüfen wir diesen detailliert auf Rechtmäßigkeit. Viele Bescheide enthalten formale oder inhaltliche Fehler, die eine erfolgreiche Anfechtung ermöglichen. Wir analysieren die Berechnungsgrundlagen, prüfen die Fristen und untersuchen, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dabei berücksichtigen wir die sich ständig ändernde Rechtslage und Verwaltungspraxis bei den Corona-Hilfsprogrammen. Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen Rückforderungen teilweise oder vollständig unbegründet sind. Wir erstellen eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise. Die rechtliche Prüfung umfasst auch die Frage, ob die ursprüngliche Bewilligung korrekt war und ob nachträgliche Änderungen der Förderrichtlinien zu Ihren Gunsten wirken.

02

Widerspruch und Einspruch gegen Rückforderungen

Gegen einen Rückforderungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wir formulieren diesen professionell, fristgerecht und mit allen relevanten rechtlichen Argumenten. Dabei greifen wir auf unsere umfangreiche Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen zurück und kennen die erfolgreichen Argumentationsmuster. Wir tragen alle Tatsachen vor, die zu Ihren Gunsten sprechen, und widerlegen die Begründung der Bewilligungsstelle systematisch. Falls erforderlich, beantragen wir Akteneinsicht, um alle Grundlagen der Entscheidung prüfen zu können. Unsere Widersprüche sind so gestaltet, dass sie sowohl in der Widerspruchsstelle als auch später vor Gericht Bestand haben. Wir setzen alles daran, bereits im Widerspruchsverfahren eine Lösung zu erreichen und Ihnen ein langwieriges Gerichtsverfahren zu ersparen.

03

Vertretung gegenüber Bewilligungsstellen

Wir vertreten Sie gegenüber den zuständigen Bewilligungsstellen. Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung mit verschiedenen Bewilligungsstellen. Wir führen für Sie die gesamte Kommunikation, reichen Unterlagen fachgerecht ein und verhandeln in Ihrem Namen. Dabei achten wir auf alle Fristen und Formalien, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Unsere klare und strukturierte Arbeitsweise hat sich bewährt und führt regelmäßig zu erfolgreichen Lösungen. Sie müssen sich nicht selbst mit komplizierten Behördenverfahren auseinandersetzen – wir übernehmen das für Sie. Bei Bedarf nehmen wir auch an persönlichen Gesprächen mit den Bewilligungsstellen teil, ob vor Ort oder digital.

04

Verhandlungen mit Behörden und Ministerien

In manchen Fällen sind Verhandlungen auf höherer Ebene erforderlich. Wir führen diese für Sie professionell und zielorientiert. Dabei nutzen wir unsere Kontakte und Erfahrung, um tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Oft lassen sich durch direkte Verhandlungen bessere Ergebnisse erzielen als durch formale Rechtsbehelfe. Wir vertreten Ihre Interessen nachdrücklich und suchen gleichzeitig nach pragmatischen Kompromissen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Bei Bedarf schalten wir auch politische Ebenen ein oder nutzen Petitionsverfahren. Unser Ziel ist immer, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Die Verhandlungen führen wir auf Augenhöhe und mit der notwendigen Durchsetzungskraft. Unsere Erfahrung zeigt, dass gut vorbereitete Verhandlungen häufig zum Erfolg führen und allen Beteiligten Zeit und Kosten sparen.

05

Klage vor Verwaltungsgerichten

Wenn außergerichtliche Lösungen nicht möglich sind, vertreten wir Sie vor den Verwaltungsgerichten. Wir bereiten Ihre Klage sorgfältig vor, entwickeln eine durchdachte Prozessstrategie und vertreten Sie in allen Verhandlungsterminen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung in verwaltungsrechtlichen Verfahren und unserem Verständnis für die Rechtsprechung zu Corona-Hilfsprogrammen. Wir formulieren Klageschriften präzise und überzeugend, tragen alle relevanten Argumente vor und beantragen die notwendigen Beweisaufnahmen. In den mündlichen Verhandlungen vertreten wir Ihre Interessen engagiert und kompetent. Unser Ziel ist, für Sie ein positives Urteil zu erreichen oder zumindest einen akzeptablen Vergleich auszuhandeln. Die Prozessführung erfolgt effizient und kostenbewusst, ohne Kompromisse bei der Qualität. Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden und erklären Ihnen alle Schritte verständlich.

06

Beratung zu Ratenzahlungsvereinbarungen

Falls eine Rückzahlung unvermeidbar ist, unterstützen wir Sie bei der Aushandlung akzeptabler Ratenzahlungen. Dabei achten wir darauf, dass die Raten Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht übersteigen und Ihr Unternehmen nicht gefährden. Wir kennen die Spielräume der Bewilligungsstellen und nutzen diese zu Ihren Gunsten. Eine gut verhandelte Ratenzahlungsvereinbarung kann den Unterschied zwischen Fortbestand und Insolvenz bedeuten. Wir prüfen auch, ob Stundungen oder Teilerlasse möglich sind. Dabei berücksichtigen wir Ihre gesamte wirtschaftliche Situation und entwickeln tragfähige Konzepte. Unsere Verhandlungen zielen immer darauf ab, Ihnen einen Neustart zu ermöglichen. Wir sorgen dafür, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden und rechtssicher sind.

07

Durchsetzung noch nicht ausgezahlter Hilfen

Manche Unternehmen warten noch auf die Auszahlung bewilligter Hilfen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen für eine zügige Bearbeitung. Dabei prüfen wir zunächst, welche Unterlagen noch fehlen und reichen diese vollständig nach. Wenn die Bewilligungsstelle ohne sachlichen Grund verzögert, setzen wir rechtliche Mittel ein. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich viele Auszahlungen erheblich beschleunigen lassen, wenn ein Anwalt tätig wird. Wir überwachen die Fristen und mahnen konsequent nach. Falls nötig, beantragen wir gerichtlichen Eilrechtsschutz, um Ihre Liquidität zu sichern. Bei Bedarf prüfen wir auch Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Auszahlung. Unser Ziel ist, dass Sie die Ihnen zustehenden Mittel schnellstmöglich erhalten. Die Durchsetzung erfolgt systematisch und mit dem notwendigen Nachdruck.

08

Rechtliche Begleitung bei Prüfverfahren

Die Bewilligungsstellen führen Prüfverfahren durch, um die Rechtmäßigkeit der Hilfeleistungen zu kontrollieren. Wir begleiten Sie dabei von Anfang an. Das beginnt mit der richtigen Reaktion auf Prüfungsankündigungen und der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen. Wir sorgen dafür, dass Sie bei Prüfungen optimal aufgestellt sind und keine unnötigen Angriffsflächen bieten. Wenn Prüfer vor Ort sind oder Unterlagen anfordern, beraten wir Sie zu jedem Schritt. Wir nehmen an Prüfungsgesprächen teil und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Falls der Prüfbericht Beanstandungen enthält, entwickeln wir eine Strategie zur Reaktion. Unsere Begleitung verhindert, dass aus kleinen Fehlern große Probleme werden. Wir helfen Ihnen, Prüfverfahren professionell zu meistern und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei mit Standort bietet eine umfassende rechtliche Unterstützung auf höchstem Niveau. Im Bereich der Corona-Hilfsprogramme verfügen wir über besondere Kompetenz und umfangreiche praktische Erfahrung. Diese ermöglicht es uns, auch in schwierigen Fällen erfolgreiche Lösungen zu entwickeln.

Als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht bringen wir zusätzlich tiefgreifendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mit. Dieses Know-how ist bei der Beurteilung von Umsatzrückgängen und Liquiditätsfragen im Rahmen der Novemberhilfe von großem Vorteil. Wir verstehen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Mandanten.

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch schnelle Reaktionszeiten, klare Kommunikation und transparente Kostenstrukturen aus. Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Das belegen auch die zahlreichen positiven Bewertungen, die wir von Mandanten erhalten haben. Wir arbeiten ergebnisorientiert und setzen alles daran, für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die den wirtschaftlichen Druck versteht, unter dem Sie stehen, und die alles daran setzt, Ihnen diesen Druck zu nehmen. Eine Kanzlei, die erfolgreich ist, aber dennoch den persönlichen Kontakt pflegt und Sie als Menschen sieht.

Ihre Vorteile

Umfassende Verwaltungsrechtskompetenz: Wir kennen die rechtlichen Grundlagen der Corona-Hilfsprogramme bis ins Detail und wissen, welche Argumente bei Behörden und Gerichten verfangen.

Erfahrung mit Bewilligungsstellen: Unsere Arbeit mit verschiedenen Förderinstituten gibt uns wertvolle Einblicke in unterschiedliche Verfahrensweisen und Erfolgsstrategien.

Wirtschaftliches Verständnis: Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verstehen wir die ökonomischen Dimensionen Ihres Falls und können diese überzeugend darstellen.

Effiziente digitale Beratung: Videokonferenzen, E-Mail und Telefon ermöglichen uns, Sie bundesweit ohne Zeitverlust zu betreuen – schnell, unkompliziert und kostengünstig.

Transparente und faire Honorargestaltung: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir bieten auch Ratenzahlungen an, wenn dies erforderlich ist.

Schnelle Reaktionszeiten: Ihre Anfragen werden zeitnah bearbeitet und Termine schnell vergeben.

Häufig gestellte Fragen

  • Ersteinschätzung

    • Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Formular. Wir verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihren Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. Sie erfahren, ob und wie wir Ihnen helfen können.
  • Detaillierte Analyse und Strategieentwicklung

    • Nach Ihrer Beauftragung analysieren wir Ihren Fall umfassend. Wir prüfen alle Unterlagen, Bescheide und rechtlichen Aspekte. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie für Ihr Anliegen. Die Beratung erfolgt digital per Videokonferenz, telefonisch oder bei Bedarf auch persönlich.
  • Konsequente Umsetzung und transparente Kommunikation

    • Wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um und halten Sie regelmäßig über den Fortschritt auf dem Laufenden. Sie sind jederzeit für Rückfragen erreichbar und erhalten alle wichtigen Informationen zeitnah. Unser Ziel ist Ihr Erfolg – bundesweit und mit persönlichem Service.

Das sagen unsere Mandanten über uns

  • Reibungslose Zusammenarbeit

    Im Zuge der Corona-Soforthilfe haben wir uns an von Buttlar Rechtsanwälte gewandt. Die Zusammenarbeit war reibungslos und das proaktive Engagement der Rechtsanwälte hat uns überzeugt.

    Google

    10.04.2026
  • Rückforderungsbescheid abgewehrt

    Der Rückforderungsbescheid kam überraschend. Die Kanzlei hat fristgerecht Widerspruch eingelegt und das Verfahren erfolgreich für uns beendet.

    08.01.2026
  • Klage positiv ausgegangen

    Nach gut zweieinhalb Jahren ist die Klage für uns positiv ausgegangen. Vielen Dank an alle Beteiligten der Kanzlei für die akribisch erarbeiteten Schriftsätze.

    Google

    05.05.2026

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • Fachanwälte für Verwaltungs­recht
  • Über 1.300 geprüfte Bewertungen
  • Kurzfristige Termine
  • Stuttgart & bundesweit

Erstrittene Entscheidungen

  • Musterverfahren Corona-Soforthilfe: L-Bank unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg

    Verwaltungsgericht Freiburg · 11.07.2024

    Erstes Musterverfahren in Baden-Württemberg: Die von uns vertretene Klägerin gewinnt den Prozess gegen die L-Bank und muss die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Die Berufung wurde zugelassen.

    Rückforderung abgewehrt — von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten

  • Zweites Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gewonnen

    Verwaltungsgericht Stuttgart · 24.09.2024

    Auch im zweiten Musterverfahren gegen die L-Bank obsiegt unsere Mandantschaft; das Gericht lässt die Berufung zu. Die Entscheidungen haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg.

    Klage erfolgreich — von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten

Erstberatung

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Wir prüfen Ihren Fall persönlich und melden uns kurzfristig zurück — telefonisch oder per E-Mail.