Reibungslose Zusammenarbeit
Im Zuge der Corona-Soforthilfe haben wir uns an von Buttlar Rechtsanwälte gewandt. Die Zusammenarbeit war reibungslos und das proaktive Engagement der Rechtsanwälte hat uns überzeugt.
Versicherungsrecht
Rückzahlung statt Verlust
Zurich Rürup-Rente widerrufen – Rückzahlung statt Mini-Rente
Viele Versicherungsnehmer der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG fühlen sich heute durch ihre Basisrente (Rürup-Rente) finanziell stark eingeschränkt. Die monatliche Auszahlung ist gering, das Kapital fest gebunden – eine Kündigung ist gar nicht möglich.
Die gute Nachricht: Viele Zurich-Verträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das bedeutet: Sie können auch heute noch den Vertrag widerrufen und rückabwickeln – selbst, wenn er vor Jahren abgeschlossen wurde.
Als spezialisierte Kanzlei vertreten wir bundesweit Mandanten beim Widerruf von Rürup-Rentenverträgen – und verhelfen zu Rückzahlungen in oft fünfstelliger Höhe.
Warum der Widerruf bei Zurich-Verträgen möglich ist?
Zahlreiche Rürup-Renten der Zurich (bzw. Deutscher Herold) enthalten juristisch fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen, insbesondere in Verträgen aus den Jahren 2005–2010.
Typische Fehler:
Rechtliche Folge:
Wurde die Widerrufsbelehrung falsch oder unvollständig erteilt, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht oder nicht korrekt – der Vertrag kann dann auch Jahre später noch widerrufen werden.
Ihre Vorteile bei einem erfolgreichen Widerruf
Ein wirksamer Widerruf führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags – mit diesen Vorteilen:
Eine Mandantin unserer Kanzlei konnte ihre Zurich-Rürup-Rente nach über 10 Jahren widerrufen und erhielt mehr als 35.000 € zurück.
Wer kann widerrufen? Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen
Ein Widerruf Ihrer Zurich-Rürup-Rente ist möglich, wenn:
Wir prüfen, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist – und wie viel Geld Sie zurückfordern können.
Häufig gestellte Fragen zur Zurich-Basisrente
Ihre erfahrene Anwaltskanzlei für Kapitalanlage und Altersvorsorge
Seit mehr als 25 Jahren setzt sich die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts erfolgreich für die Rechte ihrer Mandanten ein. Unsere langjährige Expertise im Versicherungs- und Pensionsrecht kommt Ihnen direkt zugute, wenn Sie an einer unrentablen oder fehlerhaften Basisrente leiden. Wir wissen genau, worauf es bei der Prüfung von Vertragsunterlagen ankommt und wie wir Ihre Ansprüche auf Widerruf oder Rückabwicklung erfolgreich durchsetzen.
Was uns besonders auszeichnet: Bei von Buttlar Rechtsanwälte sind Sie keine anonyme Fallnummer. Sie erhalten von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Verfahren mit höchster Priorität betreut. Diese direkte und individuelle Betreuung ermöglicht es uns, schnell und gezielt auf neue Entwicklungen in Ihrem Fall zu reagieren.
Sollten Sie unter hohen Kosten, blockiertem Kapital oder steuerlichen Nachteilen durch Ihre Rürup-Rente leiden, bieten wir Ihnen eine Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Beiträge zurückzuerhalten – für finanzielle Freiheit und Planungssicherheit.
Das sagen unsere Mandanten über uns
Im Zuge der Corona-Soforthilfe haben wir uns an von Buttlar Rechtsanwälte gewandt. Die Zusammenarbeit war reibungslos und das proaktive Engagement der Rechtsanwälte hat uns überzeugt.
Nach gut zweieinhalb Jahren ist die Klage für uns positiv ausgegangen. Vielen vielen Dank an alle Beteiligten der Kanzlei für die immer wieder akribisch erarbeiteten Schriftsätze.
Ich bin mit der Betreuung durch die Kanzlei sehr zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die Geduld im Umgang mit Mandanten sowie die echte Bereitschaft zuzuhören.
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte
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Widerruf wirksam
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