Versicherungsrecht

GENERALI BASISRENTE

Ausstieg aus der Generali Basisrente – Ihre Chance auf Rückabwicklung und Erstattung

  • Direkte Betreuung durch erfahrene Anwälte
  • Erste Einschätzung innerhalb von 48 Stunden
  • Nachweisbare Erfolge dank aktueller BGH-Rechtsprechung

Generali Basisrente widerrufen?

Ihr Weg zum finanziellen Ausstieg

Sie haben eine Rürup-Rente (Basisrente) bei der AachenMünchener Lebensversicherung (heute: Generali Lebensversicherung) abgeschlossen und sind mit der Entwicklung des Vertrags unzufrieden? Sie wollen an Ihr Geld kommen und stellen fest, dass eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen ist? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob ein Widerruf anstelle einer Kündigung möglich ist – denn dies kann Ihnen die gewünschte Rückzahlung sichern.

Warum ist ein Ausstieg aus der Generali Basisrente möglich?

Die Generali Lebensversicherung bietet verschiedene Produkte der Rürup-Rente an – darunter RENTE PUR, BasisRente Vermögensaufbau und die BasisRente STRATEGIE No. 1. Ein wesentlicher Nachteil dieser Verträge ist, dass sie nicht kündbar sind. Das bedeutet, Versicherungsnehmer können sich ihr angespartes Kapital nicht vorzeitig auszahlen lassen. Lediglich eine Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung ist möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen – und zwar auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss. Der Grund hierfür liegt in fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die von zahlreichen Lebensversicherern – darunter auch der AachenMünchener Lebensversicherung AG – verwendet wurden.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss klar, verständlich und vollständig über das Widerrufsrecht informieren. Ist das nicht der Fall, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 30 Tagen gar nicht erst zu laufen. Die Folge ist ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ – der Vertrag kann rückwirkend aufgehoben werden.

Besonders betroffen sind Verträge, die zwischen 2005 und 2010 abgeschlossen wurden.

Rechtsprechung bestätigt den Widerruf

In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Versicherten entschieden:


Auch wenn letzterer Fall eine klassische Renten- bzw. BU-Police betraf, sind die Argumente auf Basisrenten übertragbar. Diese Urteile zeigen: Ein Widerruf kann nicht nur möglich, sondern auch wirtschaftlich lohnend sein – insbesondere bei Verträgen mit hohen Abschlusskosten oder schlechter Wertentwicklung.

Erfolgsaussichten jetzt prüfen lassen!

Unser Video zum Thema Basisrente / Rürup

Alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema von Wolf von Buttlar

Welche Verträge haben besonders gute Erfolgsaussichten?

Erfahrungsgemäß bestehen gute Chancen bei Verträgen, die:

  • zwischen 2005 und 2010 abgeschlossen wurden,
  • fondsgebunden ausgestaltet sind und
  • eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung enthalten.

Ein häufiger Mangel: Der Hinweis auf die Rückabwicklung nach BGB fehlte, insbesondere die Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen durch den Versicherer

Wie hoch ist der Rückerstattungsbetrag im Erfolgsfall?

Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs können Versicherungsnehmer:

  • die vollständige Erstattung der gezahlten Beiträge inklusive erwirtschafteter Erträge oder
  • die Auszahlung des ungezillmerten Deckungskapitals (ohne Abschluss- und Vertriebskosten) verlangen. Der Rückzahlungsbetrag liegt dadurch bis zu 20 % über dem regulären Vertragswert.

Natürlich steht es jedem Versicherten frei, den Widerruf seiner Basisrente selbst zu erklären. Aus unserer Erfahrung zeigt sich jedoch, dass solche eigenständig eingereichten Widerrufe in der Praxis häufig scheitern – insbesondere, weil Versicherer wie die Generali regelmäßig mit rechtlichen Einwänden reagieren, etwa der sogenannten Verwirkung. Ohne juristisches Fachwissen ist es kaum möglich, die Stichhaltigkeit dieser Einwände korrekt zu beurteilen. Genau deshalb ist es sinnvoll, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen: Wir wissen, welche Argumente tatsächlich greifen und wie man auf Gegenwehr der Versicherung rechtssicher und überzeugend reagiert.

Telefonische Ersteinschätzung

Ihre erfahrene Anwaltskanzlei für Kapitalanlage und Altersvorsorge

Seit mehr als 25 Jahren setzt sich die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts erfolgreich für die Rechte ihrer Mandanten ein. Unsere langjährige Expertise im Versicherungs- und Pensionsrecht kommt Ihnen direkt zugute, wenn Sie an einer unrentablen oder fehlerhaften Basisrente leiden. Wir wissen genau, worauf es bei der Prüfung von Vertragsunterlagen ankommt und wie wir Ihre Ansprüche auf Widerruf oder Rückabwicklung erfolgreich durchsetzen.

Was uns besonders auszeichnet: Bei von Buttlar Rechtsanwälte sind Sie keine anonyme Fallnummer. Sie erhalten von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Verfahren mit höchster Priorität betreut. Diese direkte und individuelle Betreuung ermöglicht es uns, schnell und gezielt auf neue Entwicklungen in Ihrem Fall zu reagieren.

Sollten Sie unter hohen Kosten, blockiertem Kapital oder steuerlichen Nachteilen durch Ihre Rürup-Rente leiden, bieten wir Ihnen eine Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Beiträge zurückzuerhalten – für finanzielle Freiheit und Planungssicherheit.

  • Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen & Überprüfung auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

    • Nach der unverbindlichen Kontaktaufnahme prüfen wir umgehend Ihre Vertragsunterlagen auf formale und inhaltliche Mängel. Wir analysieren insbesondere die Widerrufsbelehrung auf Fehler gemäß aktueller BGH-Rechtsprechung. Liegen Unregelmäßigkeiten vor, erarbeiten wir eine individuelle Strategie, um Ihren Vertrag anzufechten. Dabei stützen wir uns auf unsere Expertise in der Aufdeckung fehlerhafter Klauseln bei Rürup-Verträgen. So schaffen wir die Grundlage für einen erfolgreichen Widerruf oder eine außergerichtliche Lösung.
  • Durchsetzung Ihres Widerrufs gegenüber der Versicherung

    • Sobald wir eine anfechtbare Widerrufsbelehrung identifiziert haben, setzen wir Ihren Widerruf mit Nachdruck durch. Wir formulieren ein fundiertes Schreiben an die Versicherung, in dem wir die Rechtslage klar darlegen und Forderungen zur Rückabwicklung stellen. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht kennen wir die typischen Argumentationsmuster der Anbieter und kontern diese effektiv. Ziel ist eine schnelle Einigung – notfalls bereiten wir umgehend gerichtliche Schritte vor, um Ihr Kapital zu sichern.
  • Erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    • Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum finalen Erfolg begleiten wir Sie konsequent. Wir setzen alle rechtlichen Hebel ein, um Ihre eingezahlten Beiträge inklusive Verzinsung zurückzuerhalten. Sollte die Versicherung kooperationsunwillig sein, vertreten wir Ihre Interessen mit klarer Strategie vor Gericht – gestützt auf aktuelle Urteile wie das BGH-Urteil vom 24.01.2024. Unsere Erfolgsquote bei der Rückabwicklung von Rürup-Verträgen gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir Ihr Kapital effizient und nachhaltig befreien.

Das sagen unsere Mandanten über uns

  • Reibungslose Zusammenarbeit

    Im Zuge der Corona-Soforthilfe haben wir uns an von Buttlar Rechtsanwälte gewandt. Die Zusammenarbeit war reibungslos und das proaktive Engagement der Rechtsanwälte hat uns überzeugt.

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    10.04.2026
  • Klage positiv ausgegangen

    Nach gut zweieinhalb Jahren ist die Klage für uns positiv ausgegangen. Vielen vielen Dank an alle Beteiligten der Kanzlei für die immer wieder akribisch erarbeiteten Schriftsätze.

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    05.05.2026
  • Sehr zufrieden

    Ich bin mit der Betreuung durch die Kanzlei sehr zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die Geduld im Umgang mit Mandanten sowie die echte Bereitschaft zuzuhören.

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    27.02.2026

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

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