Verwaltungsrecht

DEZEMBERHILFE ANWALT

Rechtssichere Unterstützung bei Rückforderungen der Dezemberhilfe

  • Jahrelange Erfahrung im Verwaltungsrecht
  • Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Vertretung per Telefon, Video & E-Mail

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie als Unternehmen die Dezemberhilfe erhalten und werden nun zur Rückzahlung aufgefordert? Fühlen Sie sich von den komplexen rechtlichen Anforderungen überfordert?

Wir unterstützen Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen. Die Corona-Soforthilfen und insbesondere die Dezemberhilfe waren für viele Unternehmen existenzsichernd. Doch nun fordern Behörden vielfach Gelder zurück – oft ohne ausreichende Begründung oder unter falscher Auslegung der Förderrichtlinien.

Wir, bei Von Buttlar Rechtsanwälte, haben umfassende Erfahrung mit allen Corona-Hilfsprogrammen. Die rechtliche Begleitung bei Dezemberhilfe-Rückforderungen erfordert sowohl verwaltungsrechtliches als auch wirtschaftsrechtliches Know-how. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Hilfen rechtmäßig verwendet haben. Gleichzeitig gilt es, formelle Fehler der Behörden aufzudecken und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.

Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen transparent auf, welche Erfolgsaussichten bestehen.

Unsere Leistungen

01

Prüfung von Rückforderungsbescheiden der Dezemberhilfe

02

Widerspruch gegen ungerechtfertigte Rückforderungen

03

Vertretung gegenüber den Bewilligungsstellen

04

Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

05

Beratung zur korrekten Verwendung und Nachweisführung

06

Verhandlungen mit Behörden zur Reduzierung von Rückforderungssummen

07

Begleitung bei Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

Detaillierte Leistungsbeschreibung

01

Prüfung von Rückforderungsbescheiden der Dezemberhilfe

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid zur Dezemberhilfe erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Die Widerspruchsfristen sind kurz. Wir analysieren den Bescheid, dabei prüfen wir nicht nur die materielle Rechtmäßigkeit, sondern auch formelle Aspekte. Häufig enthalten Rückforderungsbescheide Fehler in der Begründung. Die Behörden legen die Förderrichtlinien teilweise zu eng aus oder berücksichtigen nicht alle relevanten Umstände Ihres Unternehmens. Wir gleichen den Bescheid mit den ursprünglichen Fördervoraussetzungen ab und identifizieren Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung. Wir erstellen eine rechtliche Einschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen. Sie erfahren transparent, welche Erfolgsaussichten ein Widerspruch oder eine Klage hätte. Nach der Prüfung besprechen wir mit Ihnen die weiteren Schritte – telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail, ganz wie es für Sie am besten passt.

02

Widerspruch gegen ungerechtfertigte Rückforderungen

Ein fristgerecht eingelegter Widerspruch ist der erste Schritt zur Abwehr einer Rückforderung. Wir formulieren den Widerspruch rechtssicher und mit den erforderlichen Begründungen. Dabei greifen wir auf unsere umfangreiche Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen zurück. Der Widerspruch muss nicht nur fristgerecht erfolgen, sondern auch inhaltlich überzeugen. Wir tragen alle Argumente zusammen, die für Ihre Position sprechen. Das können Nachweise über die tatsächliche Verwendung der Mittel sein, aber auch rechtliche Argumente zur Auslegung der Förderrichtlinien. Häufig lassen sich bereits im Widerspruchsverfahren Teilerfolge erzielen. Die Bewilligungsstellen überprüfen ihre Entscheidungen und korrigieren offensichtliche Fehler. In manchen Fällen wird die Rückforderungssumme reduziert oder ganz aufgehoben. Unser Ziel ist es, bereits auf dieser Stufe eine für Sie günstige Lösung zu erreichen.

03

Vertretung gegenüber den Bewilligungsstellen

Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den Bewilligungsstellen. Diese Kenntnisse sind wertvoll, denn jede Behörde hat ihre eigenen Prozesse und Schwerpunkte bei der Prüfung. Wir wissen, welche Nachweise typischerweise gefordert werden und wie Argumente am überzeugendsten vorgetragen werden. Das erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich. Wir kommunizieren professionell und lösungsorientiert mit den Behörden. Oft lassen sich Konflikte durch konstruktive Gespräche beilegen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss. Wir verhandeln in Ihrem Interesse und suchen pragmatische Lösungen, die für beide Seiten akzeptabel sind.

04

Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Wenn Widerspruch und außergerichtliche Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, bleibt der Gang zum Verwaltungsgericht. Wir vertreten Sie in allen Instanzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – vom Verwaltungsgericht über das Oberverwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, falls erforderlich. Verwaltungsgerichtliche Verfahren erfordern besondere Fachkenntnisse. Es gelten spezielle Verfahrensregeln, und die Argumentation muss sowohl rechtlich als auch faktisch überzeugen. Wir bereiten Ihre Klage oder Ihren Antrag sorgfältig vor und tragen alle relevanten Argumente strukturiert vor.

05

Beratung zur korrekten Verwendung und Nachweisführung

Viele Rückforderungen ließen sich vermeiden, wenn von Anfang an die richtigen Nachweise geführt worden wären. Wir beraten Sie auch präventiv dazu, wie Sie die Verwendung von Fördermitteln korrekt dokumentieren. Diese Beratung ist besonders wertvoll, wenn Sie noch andere Hilfen erhalten haben oder in Zukunft Förderungen beantragen möchten. Die Förderrichtlinien der Dezemberhilfe enthalten detaillierte Vorgaben zur Mittelverwendung. Nicht immer waren diese Vorgaben für Laien leicht verständlich. Wir erklären Ihnen, welche Nachweise Sie aufbewahren sollten und wie Sie diese am besten strukturieren. So sind Sie für eventuelle Prüfungen optimal vorbereitet. Präventive Beratung ist oft kostengünstiger als die spätere Abwehr von Rückforderungen. Investieren Sie frühzeitig in rechtliche Sicherheit – das zahlt sich langfristig aus.

06

Verhandlungen mit Behörden zur Reduzierung von Rückforderungssummen

Selbst wenn eine Rückforderung dem Grunde nach berechtigt ist, lässt sich oft über die Höhe verhandeln. Behörden sind manchmal bereit, die Rückforderungssumme zu reduzieren, wenn Sie kooperativ sind und nachvollziehbare Gründe vortragen können. Wir führen diese Verhandlungen für Sie und erzielen oft deutliche Reduzierungen. Wichtig ist dabei eine realistische Einschätzung der Situation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Verhandlungsspielraum besteht oder ob ein Gerichtsverfahren die bessere Option wäre. Diese Transparenz schätzen unsere Mandanten – sie ermöglicht fundierte Entscheidungen ohne falsche Hoffnungen. Unser Verhandlungsgeschick beruht auf jahrelanger Erfahrung. Wir wissen, wann Kompromissbereitschaft angebracht ist und wann Standhaftigkeit gefragt ist. Diese Balance ist entscheidend für den Verhandlungserfolg. Sie profitieren von unserer Routine und unserem strategischen Vorgehen. Am Ende steht idealerweise eine Vereinbarung, mit der Sie leben können und die Ihr Unternehmen nicht gefährdet. Darauf arbeiten wir hin – mit Engagement und fachlicher Kompetenz.

07

Begleitung bei Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

Falls eine Rückzahlung unvermeidlich ist, Sie aber nicht sofort die volle Summe aufbringen können, helfen wir Ihnen bei der Aushandlung von Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Behörden sind oft bereit, auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen Rücksicht zu nehmen – wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir bereiten Ihren Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung sorgfältig vor. Dazu gehört eine überzeugende Darstellung Ihrer wirtschaftlichen Lage. Wir zeigen auf, dass eine sofortige Vollstreckung Ihr Unternehmen gefährden würde, während eine gestreckte Rückzahlung realistisch ist. Diese Argumentation muss gut dokumentiert sein. Wir begleiten Sie auch bei der Umsetzung der Vereinbarung. Falls sich Ihre wirtschaftliche Situation ändert und Sie die Raten nicht wie vereinbart zahlen können, setzen wir uns für eine Anpassung ein. Ihr langfristiger wirtschaftlicher Erfolg liegt uns am Herzen.

Unsere Kanzlei

Unsere Kernkompetenz liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese Expertise bildet die Grundlage für unsere Arbeit in vielen verwaltungsrechtlichen Fällen, die wirtschaftsrechtliche Bezüge aufweisen.

Wir arbeiten ausschließlich mandantenorientiert. Der Mandant steht bei uns im Mittelpunkt. Das wirtschaftliche Ergebnis soll positiv für Sie sein. Wir geben keine unrealistischen Versprechungen ab, sondern sagen Ihnen ehrlich, welche Erfolgsaussichten bestehen. Diese Transparenz wird von unseren Mandanten geschätzt und spiegelt sich in vielen positiven Bewertungen wider.

Unsere Kanzlei ist digital gut aufgestellt. Wir bieten Beratung per Videokonferenz, telefonisch und per E-Mail an. Persönliche Treffen in Stuttgart sind natürlich jederzeit möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Diese Flexibilität ermöglicht es uns, auch Mandanten in entfernten Regionen optimal zu betreuen.

Unser Netzwerk umfasst Kontakte zu Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Gutachtern und anderen Fachleuten. Falls Ihr Fall interdisziplinäres Know-how erfordert, können wir auf dieses Netzwerk zurückgreifen. So stellen wir sicher, dass alle Aspekte Ihres Falls professionell abgedeckt werden.

Wir pflegen enge Kontakte zur regionalen Wirtschaft. Diese Vernetzung hilft uns, aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und unsere Mandanten entsprechend zu beraten. Gleichzeitig verstehen wir die wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen.

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei mit Erfahrung, Kompetenz und echtem Interesse an Ihrem Erfolg. Wir sind für Sie da – bundesweit, unkompliziert, effektiv.

Ihre Vorteile

Verwaltungsrechtliche Kompetenz mit wirtschaftsrechtlichem Verständnis:

Die Dezemberhilfe-Rückforderungen erfordern sowohl verwaltungsrechtliches als auch wirtschaftsrechtliches Know-how. Wir kennen die Förderrichtlinien im Detail und verstehen gleichzeitig die wirtschaftlichen Zwänge von Unternehmen. Diese Kombination ist selten und wertvoll.

Erfahrung mit Corona-Hilfsprogrammen:

Wir haben bereits zahlreiche Fälle im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen und anderen staatlichen Hilfsprogrammen bearbeitet. Diese Erfahrung fließt direkt in Ihren Fall ein. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Behörden und wissen, wie man ihnen erfolgreich begegnet.

Bundesweite Vertretung ohne Ortsbindung:

Durch unsere digitalen Beratungsmöglichkeiten können wir Sie überall in Deutschland vertreten. Sie müssen nicht nach Stuttgart kommen – wir kommen digital zu Ihnen. Telefon, Videokonferenz und E-Mail ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit ohne Reiseaufwand und Zeitverlust.

Transparente Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten:

Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden. Sie wissen immer, wo Ihr Fall steht und welche Schritte als Nächstes anstehen. Unsere schnellen Reaktionszeiten geben Ihnen Sicherheit. Diese Kommunikationsqualität wird von unseren Mandanten immer wieder positiv hervorgehoben.

Häufig gestellte Fragen

  • Ersteinschätzung

    • Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihr Anliegen zur Dezemberhilfe-Rückforderung. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. Diese unverbindliche Erstberatung hilft Ihnen, die Situation besser einzuschätzen.
  • Detaillierte Analyse & Strategieentwicklung

    • Nach Mandatserteilung analysieren wir Ihren Fall im Detail. Wir sichten alle relevanten Unterlagen, prüfen den Rückforderungsbescheid und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie. Sie erhalten von uns eine transparente Darstellung der rechtlichen Lage und der möglichen Vorgehensweisen. Gemeinsam entscheiden wir über die weiteren Schritte.
  • Umsetzung & Vertretung

    • Wir setzen die vereinbarte Strategie um – ob Widerspruch, Verhandlungen mit der Behörde oder gerichtliche Vertretung. Während des gesamten Verfahrens sind wir per Telefon, Videokonferenz und E-Mail für Sie erreichbar. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Stand der Dinge. Wir kämpfen für Ihre Rechte und streben das bestmögliche Ergebnis an.

Das sagen unsere Mandanten über uns

  • Reibungslose Zusammenarbeit

    Im Zuge der Corona-Soforthilfe haben wir uns an von Buttlar Rechtsanwälte gewandt. Die Zusammenarbeit war reibungslos und das proaktive Engagement der Rechtsanwälte hat uns überzeugt.

    Google

    10.04.2026
  • Rückforderungsbescheid abgewehrt

    Der Rückforderungsbescheid kam überraschend. Die Kanzlei hat fristgerecht Widerspruch eingelegt und das Verfahren erfolgreich für uns beendet.

    08.01.2026
  • Klage positiv ausgegangen

    Nach gut zweieinhalb Jahren ist die Klage für uns positiv ausgegangen. Vielen Dank an alle Beteiligten der Kanzlei für die akribisch erarbeiteten Schriftsätze.

    Google

    05.05.2026

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • Fachanwälte für Verwaltungs­recht
  • Über 1.300 geprüfte Bewertungen
  • Kurzfristige Termine
  • Stuttgart & bundesweit

Erstrittene Entscheidungen

  • Musterverfahren Corona-Soforthilfe: L-Bank unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg

    Verwaltungsgericht Freiburg · 11.07.2024

    Erstes Musterverfahren in Baden-Württemberg: Die von uns vertretene Klägerin gewinnt den Prozess gegen die L-Bank und muss die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Die Berufung wurde zugelassen.

    Rückforderung abgewehrt — von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten

  • Zweites Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gewonnen

    Verwaltungsgericht Stuttgart · 24.09.2024

    Auch im zweiten Musterverfahren gegen die L-Bank obsiegt unsere Mandantschaft; das Gericht lässt die Berufung zu. Die Entscheidungen haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg.

    Klage erfolgreich — von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten

Erstberatung

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Wir prüfen Ihren Fall persönlich und melden uns kurzfristig zurück — telefonisch oder per E-Mail.