Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein.
Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist. Der Erbe tritt nämlich mit Eintritt des Todes in die wirtschaftliche Position des Erblassers. Ihm geht zwar auf der einen Seite das Vermögen zu, er erbt jedoch auf der anderen Seite auch die Schulden und muss diese erfüllen. Besteht Vermögen und ist der Erblasser auch Verbindlichkeiten eingegangen, die bis zu seinem Tode nicht gedeckt wurden, so besteht die Gefahr, dass diese Verbindlichkeiten mit der Erbmasse nicht ausgeglichen werden können. Ohne entsprechende Vorkehrungen haftet der Erbe dann nicht nur mit dem ererbten Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Wenig erfreulich ist es z.B. auch wenn zum Nachlass eine sanierungsbedürftige Immobilie gehört und der Erbe selbst verschuldet ist. In diesen Fällen ist durchaus die Überlegung angebracht, das Erbe abzulehnen, d.h. es auszuschlagen.