Erbe ausschlagen

ERBE AUSSCHLAGEN

VERSCHULDUNG? GIBT ES ALTERNATIVEN? - WIR BERATEN SIE!

ERBE AUSSCHLAGEN

VERBINDLICHKEIT ERBMASSE

Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein.

Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist. Der Erbe tritt nämlich mit Eintritt des Todes in die wirtschaftliche Position des Erblassers. Ihm geht zwar auf der einen Seite das Vermögen zu, er erbt jedoch auf der anderen Seite auch die Schulden und muss diese erfüllen. Besteht Vermögen und ist der Erblasser auch Verbindlichkeiten eingegangen, die bis zu seinem Tode nicht gedeckt wurden, so besteht die Gefahr, dass diese Verbindlichkeiten mit der Erbmasse nicht ausgeglichen werden können. Ohne entsprechende Vorkehrungen haftet der Erbe dann nicht nur mit dem ererbten Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Wenig erfreulich ist es z.B. auch wenn zum Nachlass eine sanierungsbedürftige Immobilie gehört und der Erbe selbst verschuldet ist. In diesen Fällen ist durchaus die Überlegung angebracht, das Erbe abzulehnen, d.h. es auszuschlagen.

Eine Erbausschlagung kann auch für den nicht als Alleinerben bedachten Ehegatten sinnvoll sein, wenn er statt dem Erbe lieber den höheren Zugewinnausgleich geltend machen möchte.

Die Annahme beziehungsweise Ausschlagung der Erbschaft will daher gut durchdacht sein. Wir klären Sie in diesem Artikel gerne darüber auf, ob, wann und wie das Erbe ausgeschlagen werden kann. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich beratend zur Verfügung.

WELCHE KOSTEN FALLEN AN?

AUSSCHLAGUNG BEI ÜBERSCHULDUNG

Für die Ausschlagung der Erbschaft fallen bei Überschuldung pauschal € 30,00 an. Ist der Nachlass nicht überschuldet, so richtet sich die Ausschlagung nach dem Gegenstandswert. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher sind die Kosten der Ausschlagung.

Für die anwaltliche Beratung zur Ausschlagung stellen wir Ihnen gerne individuell ein Angebot zusammen. Die Kosten sind für Sie jederzeit kalkulierbar und angemessen.

WAS PASSIERT, WENN ICH ES MIR ANDERS ÜBERLEGE?

Die Ausschlagung der Erbschaft will gut durchdacht sein, denn diese kann nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden. Es ist daher auch nicht möglich, die Erbschaft auszuschlagen und das Pflichtteilsrecht geltend zu machen. Eine Ausnahme hiervon stellt das Erbrecht des Ehegatten dar. Schlagen Ehegatten das Erbe aus, können Sie den Pflichtteilsanspruch sowie den Zugewinnausgleich geltend machen.

Das sagen unsere Mandanten über uns

  • Vortrag Erbrecht

    Frau Anna Höfling hat das Thema kompetent vorgetragen, so dass man einen guten Einstieg hat. Lobenswert finde ich auch, dass die Präsentationsunterlagen schnell weitergeleitet wurden. Sollten sich Fragen ergeben, werden wir gerne auf Ihre Kanzlei zurückkommen.

    18.05.2025
  • Kompetente Beratung im Erbrecht

    Sehr gute und verständliche Beratung. Alle Fragen wurden ausführlich beantwortet und die weiteren Schritte klar erklärt. Jederzeit wieder.

    12.03.2025
  • Schnelle Rückmeldung

    Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle Rückmeldung und eine klare Einschätzung zu meinem Pflichtteilsanspruch. Sehr empfehlenswert.

    27.01.2025

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • Fachanwälte für Erb­recht
  • Über 1.300 geprüfte Bewertungen
  • Kurzfristige Termine
  • Stuttgart & bundesweit

Verwandte Themen

Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten

Erstberatung

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Wir prüfen Ihren Fall persönlich und melden uns kurzfristig zurück — telefonisch oder per E-Mail.