Schadensersatz bei Minderleistung
Wenn Ihre Photovoltaikanlage deutlich weniger Strom produziert als vertraglich zugesichert, steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Berechnung des konkreten Schadens erfordert eine sorgfältige Analyse der tatsächlichen Leistungsdaten im Vergleich zu den vereinbarten Werten. Der Schadensersatzanspruch umfasst dabei mehrere Komponenten: Zum einen die verringerten Einnahmen aus der Einspeisevergütung seit Installation der Anlage. Zum anderen den erhöhten Eigenstrombedarf, den Sie durch zusätzlichen Strombezug ausgleichen mussten. Auch die Kosten für notwendige technische Überprüfungen und Gutachten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche mit fundierter rechtlicher Expertise. Dafür dokumentieren wir systematisch alle relevanten Leistungsdaten und berechnen die Ihnen zustehende Schadensersatzsumme.

