Die Vermögensnachfolge zu planen bedeutet, Vorsorge zu treffen für die Zeit nach dem Tod. Dies beinhaltet jedoch nicht immer nur, per Testament oder Erbvertrag, eine Entscheidung zu treffen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Häufig macht es Sinn, sich bei der Planung der Vermögensnachfolge auch darüber Gedanken zu machen, ob eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll ist. Juristen sprechen von der vorweggenommenen Erbfolge, wenn eine Person „mit warmen Händen“ eine andere Person beschenkt, die im Falle des Todes ohnehin geerbt hätte.