Verwaltungsrecht

CORONA-SOFORT­HILFE

Rechtssichere Vertretung bei Rückforderungen

Wir kämpfen für Ihre Interessen bei Rückforderungen der Corona-Soforthilfe und finden eine tragbare Lösung für Ihr Unternehmen

In wegweisenden Musterprozessen vor zwei Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg haben wir für unsere Mandanten einen bedeutenden Erfolg errungen: Die L-Bank muss ihre Rückforderung der Corona-Soforthilfe zurücknehmen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Bedeutung erlangen.

Haben Sie ein Rückforderungsschreiben für Ihre Corona-Soforthilfe erhalten? Sind Sie unsicher, ob Sie die Mittel korrekt verwendet haben? Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt viele Unternehmer vor existenzielle Herausforderungen. Wir verstehen Ihre Sorgen und setzen uns mit aller Kraft für Ihre Interessen ein.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Fördermittel- und Verwaltungsrecht und den erfolgreichen Präzedenzfällen gegen die L-Bank kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, um Rückforderungen zu minimieren oder tragbare Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Ereignisse im Corona-Soforthilfe-Fall

Die Chronologie der Rückforderungen

  1. Frühjahr 2020

    Bereitstellung der Corona-Soforthilfe durch die L-Bank

    Land und Bund stellen über die L-Bank Soforthilfen für von der Pandemie betroffene Betriebe bereit.

  2. Im Laufe des Jahres 2023

    Über 90.000 Unternehmen sollen Coronahilfen zurückzahlen

    Die L-Bank versendet Widerrufs- und Erstattungsbescheide in großem Umfang.

  3. Aktuell

    Widersprüche werden abgelehnt

    Die L-Bank lehnt Widersprüche gegen Widerrufs- und Erstattungsbescheide ab.

  4. Nach Ablehnung des Widerspruchs

    Ein Monat Frist für die Klage

    Argument der L-Bank ist eine angeblich zweckwidrige Verwendung der Soforthilfe. Betroffene haben einen Monat Zeit, gegen den Widerrufsbescheid zu klagen — spezialisierte anwaltliche Beratung ist jetzt entscheidend.

  5. Laufend

    Klagen gegen Widerspruchsbescheide

    Von Buttlar Rechtsanwälte reicht Klagen vor Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein. Ersteinschätzung und Deckungsschutzanfragen für rechtsschutzversicherte Mandanten.

  6. 11.07.2024

    Erstes Musterverfahren gewonnen

    Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gewinnt die von uns vertretene Klägerin gegen die L-Bank und muss die Soforthilfe nicht zurückzahlen. Die Berufung wird zugelassen.

  7. 24.09.2024

    Zweites Musterverfahren gewonnen

    Auch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wird der Prozess gewonnen und die Berufung zugelassen.

Umfassende Unterstützung bei Corona-Soforthilfen

01

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Rückforderungen

02

Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen

03

Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen

04

Vertretung in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

05

Beratung zur korrekten Verwendung der Mittel

06

Unterstützung bei der Dokumentation

Detaillierte Leistungsbeschreibung

01

Prüfung der Rechtmäßigkeit

Wir analysieren gründlich die Rechtmäßigkeit der Rückforderung. Dabei prüfen wir die Antragsunterlagen, die tatsächliche Verwendung der Mittel und die Berechnung des Liquiditätsengpasses. Unsere Prüfung umfasst alle relevanten Verwaltungsvorschriften und die aktuelle Rechtsprechung. Diese detaillierte Analyse bildet die Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte.

02

Widerspruchsverfahren

Bei unberechtigten Forderungen legen wir fundierte Widersprüche ein. Wir argumentieren auf Basis der geltenden Verwaltungsvorschriften und aktueller Gerichtsentscheidungen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Umstände Ihres Falls und dokumentieren sorgfältig alle relevanten Nachweise.

03

Ratenzahlungsvereinbarungen

Sollte eine Rückzahlung unvermeidbar sein, verhandeln wir faire Ratenzahlungsvereinbarungen. Wir berücksichtigen dabei Ihre wirtschaftliche Situation und setzen uns für möglichst niedrige monatliche Raten ein. Unser Ziel ist eine tragbare Lösung, die den Fortbestand Ihres Unternehmens nicht gefährdet.

04

Vertretung in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Wir bereiten die Klage sorgfältig vor und sammeln alle relevanten Beweise. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren. Wir vertreten Sie in allen Instanzen und behalten dabei stets die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und potenziellem Nutzen im Blick. In der mündlichen Verhandlung argumentieren wir überzeugend für Ihre Position.

05

Beratung zur korrekten Verwendung der Mittel

Wir beraten Sie umfassend zur rechtmäßigen Verwendung noch vorhandener Soforthilfe-Mittel. Dabei erläutern wir die zulässigen Verwendungszwecke und helfen bei der Abgrenzung von privaten und geschäftlichen Ausgaben.

06

Unterstützung bei der Dokumentation

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die erfolgreiche Verteidigung gegen Rückforderungen. Wir helfen Ihnen bei der systematischen Erfassung aller relevanten Unterlagen. Dazu gehören Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge und Nachweise über Ihre betrieblichen Ausgaben. Wir erstellen übersichtliche Aufstellungen und nachvollziehbare Berechnungen des Liquiditätsengpasses. Diese professionelle Dokumentation stärkt Ihre Position gegenüber der Behörde erheblich.

Über von Buttlar Rechtsanwälte

Von Buttlar Rechtsanwälte genießt einen ausgezeichneten Ruf für erstklassige Rechtsberatung. Mit langjähriger Erfahrung im Fördermittelrecht und in Verwaltungsverfahren unterstützen wir Sie kompetent in allen rechtlichen Belangen.

Ihre Anliegen behandeln wir persönlich und zeitnah – ohne lange Wartezeiten. Zahlreiche positive Bewertungen zufriedener Mandanten bestätigen die hohe Qualität unserer Arbeit.

Auf Ihre Anfragen reagieren wir innerhalb kürzester Zeit. Dabei legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation und halten Sie durch regelmäßige Updates stets auf dem aktuellen Stand.

Besonders bei der Reduzierung von Rückforderungen können wir auf eine beeindruckende Erfolgsbilanz verweisen. Mit unserem wirtschaftlichen Denken und praxisorientierten Ansatz entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen.

Corona-Soforthilfen der L-Bank: Häufige Fragen

  • Erstgespräch

    • Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln erste Handlungsoptionen.
  • Strategieentwicklung

    • Auf Basis der Unterlagenprüfung erarbeiten wir die optimale rechtliche Strategie.
  • Umsetzung

    • Wir setzen die vereinbarte Strategie konsequent um und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Das sagen unsere Mandanten über uns

  • Reibungslose Zusammenarbeit

    Im Zuge der Corona-Soforthilfe haben wir uns an von Buttlar Rechtsanwälte gewandt. Die Zusammenarbeit war reibungslos und das proaktive Engagement der Rechtsanwälte hat uns überzeugt.

    Google

    10.04.2026
  • Rückforderungsbescheid abgewehrt

    Der Rückforderungsbescheid kam überraschend. Die Kanzlei hat fristgerecht Widerspruch eingelegt und das Verfahren erfolgreich für uns beendet.

    08.01.2026
  • Klage positiv ausgegangen

    Nach gut zweieinhalb Jahren ist die Klage für uns positiv ausgegangen. Vielen Dank an alle Beteiligten der Kanzlei für die akribisch erarbeiteten Schriftsätze.

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    05.05.2026

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • Fachanwälte für Verwaltungs­recht
  • Über 1.300 geprüfte Bewertungen
  • Kurzfristige Termine
  • Stuttgart & bundesweit

Erstrittene Entscheidungen

  • Musterverfahren Corona-Soforthilfe: L-Bank unterliegt vor dem Verwaltungsgericht Freiburg

    Verwaltungsgericht Freiburg · 11.07.2024

    Erstes Musterverfahren in Baden-Württemberg: Die von uns vertretene Klägerin gewinnt den Prozess gegen die L-Bank und muss die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Die Berufung wurde zugelassen.

    Rückforderung abgewehrt — von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten

  • Zweites Musterverfahren zur Corona-Soforthilfe vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gewonnen

    Verwaltungsgericht Stuttgart · 24.09.2024

    Auch im zweiten Musterverfahren gegen die L-Bank obsiegt unsere Mandantschaft; das Gericht lässt die Berufung zu. Die Entscheidungen haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg.

    Klage erfolgreich — von von Buttlar Rechtsanwälte erstritten

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