Rürup-Rente bei R+V abgeschlossen (2008–2010)? Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht Ausstieg. Jetzt prüfen lassen.
Das Problem: Keine Kündigung bei der Basisrente möglich
Anders als bei anderen Versicherungen können Sie eine Rürup-Rente nicht einfach kündigen und sich das eingezahlte Geld auszahlen lassen. Bei der Basis-Rentenversicherung ist die Beitragsfreistellung die einzige vertragliche Möglichkeit, sich von der weiteren Beitragszahlung zu befreien. Eine Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswertes war bei diesem Vertragstyp nicht möglich.
Viele Versicherungsnehmer haben ihren Vertrag daher beitragsfrei gestellt – der Vertrag läuft aber weiter, nur ohne weitere Zahlungen. Das eingezahlte Geld bleibt gebunden.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden – aber möglicherweise noch heute widerrufen.
- Viele R+V-Verträge aus 2008–2010 enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
- Bei fehlerhafter Belehrung läuft die 30-Tages-Frist nie an – der Widerruf bleibt möglich.
- Ein erfolgreicher Widerruf bringt den Rückkaufswert ohne Abzug der Abschlusskosten zurück.
- Steuerliche Folgen vorab mit einem Steuerberater klären.
Die Lösung: Widerruf statt Kündigung
Ein Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung. Er macht den Vertrag rückwirkend unwirksam – als hätten Sie ihn nie abgeschlossen. Das Besondere: Der Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung kann seine Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn er eine deutlich gestaltete Belehrung zum Widerrufsrecht sowie zu den Rechtsfolgen erhalten hat und ihm der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen zugegangen sind.
Die entscheidende Frage: War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Dann läuft die Frist nie an – und Sie können auch heute noch widerrufen!
Warum viele R+V Verträge aus 2008–2010 widerrufbar sind
Die im Versicherungsschein erteilte Widerrufsbelehrung ist inhaltlich nicht ordnungsgemäß, weil bei den Rechtsfolgen für den Fall, dass der Versicherungsnehmer nicht seine Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt hat oder wenn der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, der Hinweis fehlt, dass neben den empfangenen Leistungen auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind.
In einfachen Worten: Die R+V hat Sie nicht vollständig darüber informiert, was bei einem Widerruf passiert. Sie hat verschwiegen, dass sie unter bestimmten Umständen auch die mit Ihren Beiträgen erzielten Erträge herausgeben muss.
Um dem Versicherungsnehmer eine sachgerechte Entscheidung über den Widerruf zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass der Versicherer ihn ordnungsgemäß über Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt. Die höchsten deutschen Gerichte haben entschieden: Es handelt sich bei dem fehlenden Hinweis auf gezogene Nutzungen nicht nur um einen geringfügigen Fehler.
Typische Einwände der R+V – und warum sie nicht greifen
Einwand: Jahrelange Beitragsfreistellung
Das spielt keine Rolle. Eine Verwirkung lässt sich grundsätzlich nicht mit einer während der Laufzeit erfolgten Beitragsfreistellung begründen, wenn es nicht im weiteren Verlauf zur beitragspflichtigen Wiederinkraftsetzung gekommen ist.
Einwand: Zustimmung zu geänderten Versicherungsbedingungen 2010
Auch das ist kein Problem. Das Einverständnis zur Änderung der Versicherungsbedingungen reicht nicht aus, um von einer Verwirkung auszugehen. Die Anpassung wurde einseitig von der Versicherung gefordert, um aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben die Zertifizierung ihrer Basisrentenverträge zu erwirken. Die Abwicklung des Vertrages vor Erklärung des Widerspruchs ist grundsätzlich nicht geeignet, die Annahme besonders gravierender Umstände zu rechtfertigen.
Was bekommen Sie bei einem erfolgreichen Widerruf zurück?
Neben den auf die Zeit nach dem Widerruf entfallenden Beiträgen ist der Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile zu zahlen. Der Rückkaufswert bestimmt sich nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten.
Das bedeutet konkret: Sie erhalten Ihr Geld zurück – und zwar ohne Abzug der hohen Abschluss- und Vertriebskosten, die normalerweise von Ihren Beiträgen abgezogen wurden. Das ist deutlich mehr als bei einer Beitragsfreistellung! Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Verzinsung.
Steuerliche Folgen beachten: Wenn Sie in der Vergangenheit Steuervorteile durch die Rürup-Rente genutzt haben, kann das Finanzamt diese möglicherweise zurückfordern. Lassen Sie sich hierzu vor einem Widerruf von einem Steuerberater beraten.
Wie gehen Sie praktisch vor?
1. Unterlagen prüfen
Suchen Sie Ihren Versicherungsantrag und den Versicherungsschein heraus. Wichtig sind das Datum des Vertragsabschlusses (sollte zwischen 2008 und 2010 liegen) sowie die Widerrufsbelehrung im Versicherungsantrag.
2. Widerrufsbelehrung kontrollieren
Steht in der Belehrung etwas von gezogenen Nutzungen, die herausgegeben werden müssen? Wenn nicht, liegt wahrscheinlich der Fehler vor.
3. Widerruf erklären
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen – per Brief oder E-Mail. Erklären Sie eindeutig, dass Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen.
4. Frist setzen
Fordern Sie die R+V auf, innerhalb von 14 Tagen den Widerruf anzuerkennen und eine Abrechnung vorzulegen.
5. Dokumentieren
Versenden Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein oder bewahren Sie bei E-Mail die Sendebestätigung auf.
Warum Sie anwaltliche Hilfe brauchen
Die Prüfung, ob in Ihrem konkreten Fall ein Widerruf möglich ist, erfordert eine genaue Analyse Ihrer Vertragsunterlagen. Jeder Vertrag ist anders, und die Details sind entscheidend.
Die R+V wird sich gegen den Widerruf wehren – mit juristischen Argumenten, die auf den ersten Blick überzeugend klingen können. Ohne fachkundige Unterstützung ist es schwer, diese Einwände zu entkräften.
In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen im Detail, berechnen den möglichen Rückforderungsbetrag, schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein, formulieren den Widerruf rechtssicher und setzen Ihren Anspruch durch – notfalls auch vor Gericht.
Häufige Fragen
Kostet mich das Erstgespräch etwas?
Nein, die telefonische Ersteinschätzung ist unverbindlich.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt davon ab, wie die R+V reagiert. Erkennt sie den Widerruf an, geht es schnell. Wehrt sie sich, kann es einige Monate dauern.
Was ist, wenn ich verliere?
Wir schätzen die Erfolgsaussichten vorab realistisch ein. Nur wenn wir gute Chancen sehen, empfehlen wir Ihnen, den Widerruf zu erklären.
Muss ich vor Gericht?
In den meisten Fällen nicht. Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wir informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten. Oft übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Kann ich den Vertrag einfach weiterlaufen lassen?
Natürlich. Aber dann bleiben Sie bei einem Vertrag, der möglicherweise nicht zu Ihnen passt und hohe Kosten verursacht hat.

